Du kannst in bar oder per Überweisung zahlen. Für Deine ersten zwei Behandlungen ist ausschließlich Barzahlung möglich. In jedem Fall erhälst Du eine Rechnung.

Kostenübernahme

  • Gesetzliche Krankenkasse

Heilpraktiker können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Du kannst Dich allerdings bei Deiner Kasse erkundigen, ob eine Ausnahme in Deinem Fall möglich ist.

  • Private Krankenkasse oder Beihilfe

Die Abrechnung ist über die private Kasse oder die Beihilfe möglich. Je nach Zeitaufwand kann es allerdings sein, dass die Kasse nur teilweise oder gar nicht die Kosten übernimmt.

Bitte beachte:

Auch bei Abrechnung über die private Krankenversicherung ist es erforderlich, dass Du die Behandlung immer zunächst im angegebenen Zeitraum privat zahlst und dann die Rechnung bei Deiner Versicherung einreichst. Die Behandlungsgebühren sind unabhängig von der Bewilligung Deiner Versicherung in voller Höhe zu zahlen.

Steuerlich absetzbar

Die Therapiekosten kannst Du im Rahmen Deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen. Bitte erkundige Dich bei Deinem Steuerberater über die entsprechenden Freibeträge.

Vorteile für Selbstzahler

Als Selbstzahler werden keine Daten oder Diagnosen an Dritte weitergegeben, wie es bei der Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenkassen der Fall ist. Du erhälst eine Rechnung nach Zeitaufwand ohne private Inhalte.

Terminabsagen

Bitte sage bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten erlaube ich mir, wenn kein kurzfristig wichtiger Grund vorliegt, das Honorar für meine ausfallende Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.

Ute Peschel
kostenfreies Info-Gespräch

05182 / 58 64 136